Wo findet die Betreuung Ihres Kindes statt?

Es stehen eine Wohnung mit 125 m² zur Verfügung. Der Garten mit ca. 800 m² runden die Naturkindertagespflege ab. In der Wohnung befindet sich ein Spielraum mit Schlafmöglichkeiten. Dort besteht auch ein Bereich, in dem sich die Kinder bei Bedarf auch mal zurückziehen können. Gemeinsam gefrühstückt und Mittag gegessen wird an kindergerechten Stühlen und Tischen. Dadurch möchte ich die Möglichkeit schaffen, dass die Kinder sich selbstständig an den Tisch setzen können und wir gemeinsam den Tisch ein- und abdecken können. An schönen Tagen wird gemeinsam draußen gegessen. 

 

Der Garten wird in den Tagesablauf mit eingebaut. Des Weiteren kommen die Kinder jeden Tag mit der Natur in Berührung. Ausnahmen gibt es nur, an starken Witterungen, hier gibt es Zuflucht in der Wohnung. Ausflüge zum Spielplatz und dem angrenzenden Wald gehören zum täglichen Tagesablauf dazu. Außerdem kann es auch mal sein, dass die Kinder mit anderen Kindern und Personen in Berührung kommen. Eine Betreuung findet aber nur durch mich statt. Für Ausflüge außerhalb des Wohnraums stehen die Füße, ein Bollerwagen mit sechs Sitzplätzen oder ein E-Lastenfahrrad zur Verfügung. 

Welche pädagogischen Ziele möchte ich vermitteln?

In meiner Kindertagespflege schaffe ich eine Umgebung, die es den Kindern ermöglicht, Ihre eigenen Interessen zu entdecken und selbstständig zu lernen. Ich stelle altersgerechte Materialien bereit bzw. die wir im Wald finden, die das eigenständige Erforschen und Entdecken fördern. Dabei lege ich Wert auf eine respektvolle Atmosphäre, in der die Kinder ihre Fähigkeiten entfalten können. 

Die Kreativität und Fantasien dürfen bei mir nicht zu kurz kommen. Ich integriere daher Kunst, Musik und Naturerfahrungen in den Tagesablauf, um die Sinne der Kinder zu schärfen und ihre Vorstellungskraft zu fördern. Gemeinsame Aktivitäten wie Singen, Tanzen und Geschichten erzählen bereichern den Tag und stärken die Gemeinschaft. Ich lese den Kindern außerdem sehr viel vor, somit wird die Sprache der Kinder gleichzeitig gefördert. 

Das Thema Garten ist mir hier auch besonders wichtig. Ich möchte den Kindern das Gefühl von Nachhaltigkeit im Umgang mit Nahrungsmitteln nahebringen. Der Anbau von Obst und Gemüse soll den Kindern die Wertschätzung von Zeit, Geduld und Ausdauer vermitteln. Diese Wertschätzung werden die Kinder auch in meinen Speisen wieder finden. Ich koche für die Kinder saisonal und vor allem, was der Garten so hergibt. Alle anderen Zutaten werden für das Frühstück, Mittagessen und Snacks überwiegend in Demeter oder Bioqualität bereitgestellt. Im Garten und in der Wohnung laufen wir übrigens gerne, natürlich nur wer möchte, barfuß herum. 

 

Im Wald sollen die Kinder den Umgang mit den verschiedenen Pflanzen und Tiere kennenlernen und durch den Bau von z.B. einem kleinen Tipi das Gemeinschaftsgefühl stärken. Herausfinden was man mit natürlichen Materialien herstellen kann, soll beim Basteln besonders viel Spaß machen. Natürlich wird den Kindern alles altersgerecht von mir vermittelt. 


Regeln und Grenzen dürfen im täglichen Miteinander nicht fehlen, diese werde ich spielerisch im Alltag den Kindern vermitteln. Bestrafungen gehören nicht in die Erziehung eines Kindes und werden von mir nicht gelebt. 


Besondere Tage und Jahreszeiten werden bei mir besprochen. Das Geburtstagskind bekommt am Geburtstag eine besondere Beachtung. Katholisch geprägte Bräuche, wie z.B. Ostern, Weihnachten, etc. werden thematisiert, um die daraus resultierenden Feiertage zu verstehen. Dennoch gelten bei mir die Prinzipien der Religionsfreiheit. 



Wie ist der Förderungsauftrag in der Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege hat gemäß § 22 Abs. 2, 3 SGB VIII denselben Förderungsauftrag wie die Kindertageseinrichtungen zu erfüllen:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Hierzu sollen Tagespflegepersonen die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten. Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen.

Gemäß § 22 Abs. 3 SGB VIII umfasst der Förderungsauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Quelle:
https://www.tagespflege.bayern.de/gesetz/bundesrecht/index.php#:~:text=beteiligten%20Rehabilitationstr%C 3%A4gern%20zusammen.- ,Gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A7%2022%20Abs.,orientierender%20Werte%20und%20Regeln%20ein